In einem Unternehmen gibt es verschiedene Vereinbarungen zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber. Eine dieser Vereinbarungen ist die klassische Kündigung, die ein wesentlicher Bestandteil eines Arbeitsvertrages ist. Lesen Sie diesen Artikel, um mehr über die vertragliche Kündigung und die damit verbundene Entschädigung zu erfahren.
Was ist der konventionelle Bruch?
Es ist fast unmöglich, über den konventionellen Bruch zu sprechen, ohne auf den Artikel L.1237-11 des Arbeitsgesetzbuches zu verweisen. In der Tat ist es ein Akt, der den Arbeitnehmer und seinen Arbeitgeber am Ende eines ordnungsgemäß unterzeichneten Arbeitsvertrags bindet. Die ordentliche Kündigung ermöglicht es dem Arbeitnehmer, nicht nur seine Rechte im Unternehmen zu genießen, sondern auch Schadensersatz im Falle einer erzwungenen Kündigung durch den Arbeitgeber zu erhalten. Es ist also zu beachten, dass die Höhe der Abfindung nach dem Dienstalter des Mitarbeiters berechnet wird, d.h. ¼ des Gehalts pro Dienstjahr (letzte 10 Jahre) und 1/3 für die folgenden Jahre. Mit anderen Worten: Der Betrag, der sich auf die Abfindung des konventionellen Bruchs bezieht, darf nicht unter dem für eine Entlassung vorgesehenen Betrag liegen. Gleichzeitig bietet es dem Arbeitgeber Rechtssicherheit, solange er keine Probleme mit dem Arbeitsgericht bekommt.
Vertragskündigung: die zu beachtenden Schritte
Um einen konventionellen Bruch anzunehmen, gibt es bestimmte Verfahren, die Sie unbedingt einhalten müssen, um einen Vertrag zu erreichen. Zunächst muss ein Gespräch mit Ihrem Mitarbeiter, ggf. unter Hinzuziehung einer ihm nahestehenden Person, geführt werden, um die Basis für den konventionellen Bruch zu ermitteln. Nach der Interview-Phase ist es nun an der Zeit, den Vertrag gemäß den Vereinbarungen zu unterzeichnen. Danach muss der konventionelle Bruch von der Departementsdelegation genehmigt werden, aber vorher muss die Rücktrittsfrist (15 Tage) eingehalten werden, die das Gesetz normalerweise für einen möglichen Einspruch beider Parteien vorsieht. Der letzte Schritt besteht in der Auflösung des Arbeitsvertrages unmittelbar nach der Homologation, also dem Ausscheiden des Arbeitnehmers am selben Tag oder gemäß dem im Vertrag festgelegten Tag.